Regulierung der Finanzberatung – wann und wie?

Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung will die Anlageberatung regulieren. Unklar scheint allerdings, in welcher Form und mit welchem Zeithorizont. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner kann derzeit keinen Gesetzentwurf aus der Schublade ziehen und befindet sich noch in der Abstimmung mit anderen Ressorts.

Im Koalitionsvertrag wird das Thema nur knapp erwähnt. Die entsprechende Passage besagt dass die "Anforderungen an Berater und Vermittler insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Registrierung, und Berufshaftpflicht in Anlehnung an das Versicherungsvermittlergesetz vereinheitlicht" werden sollen. Das heißt, Anlageberater und Fondsvermittler müssten sich in absehbarer Zeit in ein zentrales Register eintragen und eine Mindestqualifikation nachweisen.

Stiftung Warentest für Finanzprodukte

Zudem haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, die Gründung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest zu prüfen. Ferner soll die Haftung für Produkte und Vertrieb verschärft werden.

Dr. Erich Paetz, Ministerialrat im Verbraucherschutzministerium (BMELV) hatte vergangene Woche auf der Versicherungsfachmesse DKM gesagt, der Koalitionsvertrag der neuen Regierung habe die "Qualitätsoffensive Finanzberatung" seines Ministeriums bestätigt.

Aigner hatte bereits Anfang des Jahres erklärt, dass es künftig für alle Vermittler verbindliche Mindeststandards gelten solle, insbesondere in Bezug auf die Berufsqualifikation. Im August stellte ihr Ministerium 10 Thesen zu Qualität in der Finanzberatung vor, die seitdem in der Branche diskutiert werden.

Warnung vor Überregulierung

Laut Paetz verfolgt die EU den Ansatz, den Bereich Finanzdienstleistung ganzheitlich und horizontal zu regeln. "Wir werden die Initiativen aus Brüssel im Blick behalten, und parallel dazu zügig nationale Standards setzen", so Paetz. Ziel sei ein kohärentes Finanzdienstleistungsrecht ohne Lücken. Er warnte jedoch vor einer Überregulierung, die Verbraucher überfordere.

So sei beispielsweise das angestrebte Produktinformationsblatt (PIB) im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie mit bis zu 18 Seiten in der Umsetzung nicht praktikabel. Dennoch sei das PIB der richtige Weg, um mehr Transparenz zu schaffen.

Provisionssystem bleibt auf jeden Fall erhalten

Klar sei, dass Verbraucher die Vertragskosten einschließlich der Rückvergütungen erkennen können müssen. Das Provisionssystem im Vertrieb werde keinesfalls abgeschafft, man wolle jedoch einen fairen Wettbewerb der Vergütungssysteme und ein Berufsbild der Honorarberater schaffen.

Zum genauen Zeitplan äußerte sich Paetz nicht, Branchenexperten erwarten einen Gesetzentwurf zur Regulierung der Anlageberatung im Laufe des nächsten Jahres. "Wenn es gut geht, werden wir im Dezember oder Januar zwar kein Gesetz, aber Handlungsempfehlungen vorlegen", sagte Ministerin Aigner dem Handelsblatt.

Bald anderes Ministerium zuständig?

Eine Sprecherin des Ministeriums ergänzte gegenüber DAS INVESTMENT.com, diese Äußerung sei keinesfalls so zu verstehen, dass man nun keinen Gesetzentwurf mehr anstrebe. Derzeit befinde man sich in der Abstimmung mit den anderen Ressorts, um die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Es sei zudem möglich, dass die daraus resultierenden gesetzlichen Änderungen nicht vom BMELV, sondern von einem anderen Miniterium umgesetzt würden.

Mit der Regulierungsthematik bezüglich der bereits umgesetzten Versicherungsvermittlerrichtlinie und der Finanzmarktrichtlinie (Mifid) waren in den vergangenen Jahren neben dem BMELV auch das Justizministerium, das Wirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium befasst.

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